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Qualifikation für Präventions-Angebote

Als Anbieter von Maßnahmen der Primärprävention werden Pädagogen benachteiligt: Deren Abschlüsse als Master of Education und als Bachelor of Arts (B.A./Bachelor of Science (B.Sc.) in Erziehungswissenschaft sind den entsprechenden Abschlüssen der Psychologen, Sozialpädagogen, Sozial- und Gesundheitswissenschaftlern nicht gleichgestellt.

Im Rahmen der Primärprävention gemäß § 20 Abs. 1 SGB V erfüllen z.Zt. Diplom-Pädagogen und Lehrer die Anforderungen an Anbieter-Qualifikationen für folgende Handlungsfelder:

  • Stressbewältigung/Entspannung: Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken/Maßnahmen zur multimodalen Stressbewältigung
  • Suchtmittelkonsum: Förderung des Nichtrauchens, Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums, Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung, Rauchfrei im Betrieb, "Punktnüchternheit” (Null Promille am Arbeitsplatz) bei der Arbeit

Die Voraussetzungen für Trainer sind im "Leitfaden Prävention" der Spitzenverbände der Krankenkassen z.Zt. wie folgt geregelt:
"Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im Bereich psychosoziale Gesundheit in Betracht, insbesondere
- Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
- Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Ärzte/Betriebsärzte"

Forderung: Die Abschlüsse "Master" und "Bachelor" müssen für Pädagogen ebenso als Voraussetzungen gelten wie für die Psychologen, die Sozialpädagogen, die Sozialwissenschaftler und die Gesundheitswissenschaftler.  Der "Leitfaden Prävention" der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V ist entsprechend zu ändern.

Quelle ('Pädagogen' kursiv gesetzt):

Leitfaden Prävention in der Fassung vom 10. Februar 2006, 2. korr. Auflage 15. Juni 2006. Federführend für die Veröffentlichung: IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach: http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/fuer-medizinberufe/praevention/3236.pdf

Links:
www.zfl.uni-bielefeld.de/bielefelder-modell/master/master-edu/uebergang-m-ed.pdf,
www.zfl.uni-bielefeld.de/bielefelder-modell/bachelor/pruefungsordnung.pdf
www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Serviceangebot/Dokumente/Bachelor_Broschuere.pdf

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Artikelaktionen

Prävention

Kommentar von Claus-Henning Ammann am 19.07.2006 18:54
Wie machen wir die BV-Pädler im Gesundheitswesen bzw. in der Primärprävention auf die Problematik aufmerksam?

Qualifikation Prävention

Kommentar von h_d_wolf am 06.08.2006 21:36

Mir scheint, daß hier sehr stark der Therapiegedanke im Vordergrund steht. Pädagogen werden hier nicht als "Heilberufe" angesehen. Dem könnte man entgegenhalten, daß aber Pädagogen (und zwar nur Dipl. bzw. MA) nach dem Psychotherapeutengesetz zur Ausbildung als Kinder- und Jugendlichentherapeut berechtigt sind. Ich sehe also eine Chance darin, die Lehrer von dem Begriff Pädagogen abzukoppeln und mit Hinweis auf das Psychotherapeutengesetz zu argumentieren. Die Lehrer wären somit nicht mehr in dem Qualifikationsprofil vorgesehen und es wäre zu diskutieren, ob dies akzeptabel wäre.

Hans Dieter Wolf

Nachtrag

Kommentar von h_d_wolf am 06.08.2006 22:01

Sorry, die Lehrer sind ja vollkommen "unbeschadet". Nachdem ich jetzt mal die Dokumente gelesen habe (das hätte ich mal vorher machen sollen) könnte es sich da vielleicht nur um einen redaktionellen Fehler halten. Ein Ausschluss von BA oder Master ist nicht nachvollziehbar. Insbesondere, wenn ein Lehramtsstudium anscheinend ausreichend ist.

Nachtrag (Qualifikation Prävention)

Kommentar von Claus-Henning Ammann am 10.08.2006 17:40
Vielen Dank für die Überprüfung, dann können wir im Vorstand eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

Nachtrag (Qualifikation Prävention)

Kommentar von Claus-Henning Ammann am 10.08.2006 18:01
Der offenbar redaktionelle Fehler findet sich merkwürdigerweise auch in der zweiten korrigierten Auflage vom 15. Juni 2006.

Nachtrag (Qualifikation Prävention)

Kommentar von h_d_wolf am 18.08.2006 19:26

Haben wir denn als Verband dem IKK Bundesverband schon offiziell mitgeteilt, daß wir an dieser Stelle einen redaktionellen Fehler vermuten? Ich kann mir absolut keine fachliche Argumentation vorstellen. Wenn überhaupt ist es eine politische Reaktion oder die Konzeptmacher sind einfach nur unzureichend informiert. Also, ich würde erst mal die "da ist noch ein Fehler drin" und "Bitte um Korrektur"-Strategie fahren und noch einmal die Basics eines pädagogisch/erziehungswissenschaftlichen Studienabschlusses kurz umreissen. Die IKK müsste dann ja erst mal reagieren.

Nachtrag (Qualifikation Prävention)

Kommentar von Claus-Henning Ammann am 19.08.2006 18:04
Nein, der Brief ist noch nicht abgesendet. Dies wird zeitnah geschehen. Die Strategie ist genau richtig. Zum Studium sollte man entsprechende Informationen anbieten, die bei Interesse zur Verfügung gestellt werden könnten.

Stellungnahme zur Diskussion

Kommentar von Claus-Henning Ammann am 29.08.2006 20:47
Für die angemeldeten BV-Päd.-Mitglieder ist der Entwurf unserer Stellungnahme online abrufbar als Referenz dieser Seite bzw. unter https://netpaed.bv-paed.de/schwarzes-brett/paedagogen-in-der-primaerpraevention-a720-sgb-v/view

Stellungnahme des IKK-Bundesverbandes

Kommentar von Claus-Henning Ammann am 28.10.2006 14:15
Der Sachverhalt ist mit sofortiger Wirkung im Sinne unserer Mitglieder geklärt. In der nächsten Auflage der Richtlinien zur Primärprävention werden die Änderungen enthalten sein.

Stellungnahme des IKK-Bundesverbandes

Kommentar von h_d_wolf am 07.11.2006 23:02

Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg der Aktion!

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